Weitere Massnahmen im Bereich des Arbeitsgesetzes

Spitäler und Kliniken sind in der aktuellen Situation besonders stark gefordert. Es ist ihnen aufgrund des ausserordentlichen Arbeitsanfalls und der knappen Personalressourcen nicht möglich, das Personal so einzusetzen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Daher wird ihnen bei den Arbeits- und Ruhezeiten soweit möglich Flexibilität gegeben. Oberstes Ziel ist es aber weiterhin, dafür zu sorgen, dass die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegefachpersonen, die Fachangestellten und alle weiteren Personen, welche ihren wertvollen und engagierten Beitrag zur Bewältigung dieser ausserordentlichen Situation leisten, genügend geschützt sind.

Quellen:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78515.html vom 20.03.2020

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html 

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch 

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch